Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Veröffentlicht am 12.05.2010 in Veranstaltungen

Einladung zur kostenlosen Informationsveranstaltung am Dienstag, den 22. Juni 2010 um 18.30 Uhr im Feuerwehrhaus Pyrbaum mit der Referentin, Markträtin und Rechtsanwältin Karin Larsen-Lion.

Patientenverfügung - Versorgevollmacht - Betreuungsverfügung, diese drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung, schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können.

Mit Wirkung vom 01.09.2009 hat der Gesetzgeber die 3 Regelungsmöglichkeiten nunmehr gesetzlich geregelt und verbunden. Es wurde klar gestellt, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bezüglich einer letzten Lebensphase einen hohen Stellenwert hat und ein geäußerter Wille ernst genommen werden muss.

Um dieses Recht zu nutzen muss aber eine schriftliche Patientenverfügung vorliegen, die der Betreuer oder Bevollmächtigte zu beachten und diesem Willen auch Geltung zu verschaffen hat. Gerne informieren wir in diesem Vortrag über Form, Inhalt und Regelungsmöglichkeiten.

Ihre SPD Pyrbaum

Roland Lehmeier
1. Vorsitzender

Wir sind für Sie da!

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Kreistagsfraktion

Landtagsabgeordnerter Reinhold Strobl

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