Feuerwehr-Führerschein: Lösung in Sicht?

Veröffentlicht am 05.03.2009 in MdB und MdL

MdL Reinhold Strobl

Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, eine Führerschein-Ausnahmeregelung fuer Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zu schaffen, um das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr schnellstmöglich zu lösen, wird von den SPD-Politikern im Landkreis sehr begrüßt. Gerade bei den Freiwilligen Feuerwehren habe sich die Situation zu einem großen Problem entwickelt. Beim gestrigen 4. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren, so MdL Reinhold Strobl, ging Verkehrsminister Tiefensee sogar noch einen Schritt weiter auf die Vertreter der Feuerwehr zu und lud zu einem Runden Tisch am 23. März 2009 ein, wo weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis ausgelotet werden sollen.

Strobl teilt mit: Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen des EG- Rechts will das Verkehrsministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung auch den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Die Prüfung soll die Verkehrssicherheit bei den Einsätzen voll gewährleisten. Die Kosten des Führerscheins sollen auf ein Drittel reduziert werden. Bislang, so stellv. Landrätin Carolin Braun, kostet der Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 rund 3.000 Euro. Strobl und Braun übereinstimmend: „Wir freuen uns darüber, dass nun eine praktikable und verantwortungsvolle Lösung gefunden werden soll“.

Mit der Überleitung der EU- Richtlinie von 1991 über den Führerschein in deutsches Recht zum 1. Januar 1999 waren das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die Fahrerlaubnisklassen neu zu regeln. Dies hatte Auswirkungen auf das Führen von Fahrzeugen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, zum Beispiel auch der Feuerwehr. Danach können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PkW) Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden, zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C 1 erforderlich. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht kann sich daher nur in dem vom EG-Recht vorgegebenen Rahmen bewegen.

„Gerade für Bayern mit seinen vielen Freiwilligen Feuerwehren und den kleinen Ortsfeuerwehren ist dies eine wichtige Entscheidung," so MdL Reinhold Strobl. Erst vor zwei Wochen sei dieses Thema im Bayerischen Landtag behandelt worden. Die SPD-Abgeordneten hatten damals versprochen, sich nochmals explizit für diese auch vom Bayerischen Landesfeuerwehrverband geforderte Ausnahmeregelung beim Bundesminister einzusetzen. MdL Reinhold Strobl dankt auch dem Feuerwehrmann in der SPD-Fraktion, Stefan Schuster für seinen Einsatz: „Mehrere Gespräche mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und mit SPD-Bundestagsabgeordneten haben jetzt zum Erfolg geführt."

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