
Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung – gesetzliche Betreuung
Was passiert eigentlich, wenn ich in eine Lebenssituation komme, in der ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Eine Frage, die sich jeder stellen sollte.
Landläufig wird die Meinung vertreten, Ehegatten, Eltern oder Kinder dann für mich entscheiden. Das ist nicht der Fall. Grundsätzlich darf für einen volljährigen Menschen kein anderer entscheiden, es sei denn, es liegt eine wirksam erteilte Vollmacht vor, oder es wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer gestellt. Die Pyrbaumer SPD möchte alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema einladen, am
Freitag, 28. November 2014 18.00 Uhr