Mindestlöhne: Reinhold Strobl hat kein Verständnis für BVG- Urteil

Veröffentlicht am 08.02.2009 in Landespolitik

Für die Oberpfalz im Landtag: Reinhold Strobl

Mindestlöhne müssen flächendeckend eingeführt werden. Strobl hat kein Verständnis für Urteil des BVG.

Dass auch bei uns Löhne unter oder gerade bei 5 Euro in der Stunde gezahlt werden, findet der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl schon als Zustand, der zum Himmel schreit. Dass aber heute der Bayerische Verfassungsgerichtshofs (BVG) entschied, das Volksbegehren zur Einführung von Mindestlöhnen in Bayern nicht zuzulassen, schlage dem Fass den Boden aus. Die tragenden Gründe für die Ablehnung würden nicht überzeugen. Um so überzeugender lese sich das Sondervotum von zwei Verfassungsrichtern, die zu dem Ergebnis kommen, dass das Volksbegehren im Ganzen, zumindest aber in seinem überwiegenden Teil, hätte zugelassen werden müssen, weil der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht habe.

Strobl: „Hätte der Landtag ein Gesetz über die Einführung von Mindestlöhnen beschlossen, so würde dieses Gesetz in Kraft treten.“ Leider aber hätten die Regierungsparteien bisher die Einführung von Mindestlöhnen immer abgelehnt und verhindert.

Mit dem Ausgang der heutigen Entscheidung sei eine Chance vertan, so Strobl, Mindestlöhne in Bayern einzuführen. Strobl: „Ich setze nun voll und ganz auf den Bund, Mindestlöhne flächendeckend einzuführen." Schließlich weist Strobl auch noch auf die Bayerische Verfassung hin. Dort stehe z.B.: „Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden.“ „Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvolles wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt.“ „Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt.“

Mehr Informationen auf http://www.reinhold-strobl.de

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